Was ist zu tun wenn die Spurweitenänderung mehr als 2% beträgt?
Bei einer Spurweitenänderung >2% benötigen Sie ein zusätzliches DTC Gutachten in der Schweiz
Jedes Fahrzeug hat von Haus aus eine bestimmte Spurweite und diese wude im Rahmen der generellen Zulassung gemessen. In den Datenbanken der Straßenverkehrsämter und bei der Motorfahrzeugkontrolle, kurz MFK, ist die Serienspurweite eines Fahrzeugs anhand der Typengenehmigung leicht feststellbar. Sofern nun Räder mit geänderten Funktionsmaßen wie Felgenbreite und/oder Einpresstiefe montiert werden und das ganze möglichst breit und damit entsprechend gut aussehen soll, kommt es regelmäßig zur Überschreitung der zulässigen Spurweitenänderung.
Abweichung >2% erfordert ein zusätzliches Gutachten
Sollte dies bei Ihrem Fahrzeug der Fall sein, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Sie ihre Traumfelgen in der Schweiz nicht fahren und eintragen lassen können. In diesem Fall benötigen Sie zur nötigen Eignungserklärung ein zusätzliches DTC Gutachten, welches die Spurweitenänderung auch ohne Distanzscheiben zulässt.
Bequem zusammen mit einer Eignungserklärung bei uns bestellen!
Das entsprechende Gutachten liefern wir entweder unabhängig von einer Eignungserklärung oder gleich passend mit einer von uns erstellten Erklärung mit.