Wann benötige ich eine CH-Eignungserklärung oder reicht auch eine ABE?
Deutsche TÜV Teilegutachten in der Schweiz zulässig?
Wer in einem der 26 Schweizer Kantone lebt und an seinem Auto andere Felgen und Reifen montieren möchte, muss zur Zulassung bei der MFK oder dem Straßenverkehrsamt entsprechende Dokumente vorlegen können. Die in Deutschland und Österreich üblicherweise erstellten Festigkeits- Tragfähigkeits- und Teilegutachten z.B. vom TÜV werden in der Schweiz nicht akzeptiert. Die Schweizer Behörden fordern hingegen eine so genannte Eignungserklärung seitens des Herstellers direkt oder eines Importeurs. Auf diesem Wege lässt sich die Kantonalsbehörde somit versichern, dass die montierten Felgen für das vorgeführte Kraftfahrzeug geeignet und zulässig sind.
ECE Genehmigung oder ABE?
Anders als bei Teilegutachten dokumentiert eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) in der Regel das Vorliegen ähnlicher Funktionsmaße, wie seitens des Fahrzeugherstellers in der Serie angewandt. Für Deutschland ist der Betrieb von Felgen unter Vorlage der passenden ABE in der Regel ohne weitere Abnahme unproblematisch und genehmigt. Dadurch kann ein Felgenhersteller aus Deutschland / Europa beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine entsprechende Zulassung im Rahmen der ABE erwirken. Felgen mit einer deutschen ABE, die passender Weise auch das betreffende Fahrzeug im Gutachten beschreiben, können im Einzelfall durch den Prüfenden der MFK oder des Straßenverkehrsamtes auch ohne Eignungserklärung eingetragen werden. Dieses Prozedere unterliegt allerdings dem Ermessen der prüfenden Stelle. Sollte die Felge eine ABE besitzen, das entsprechende Fahrzeug aber in dieser Betriebserlaubnis nicht aufgeführt werden, so lohnt manchmal die Anfrage an den Felgenhersteller nach einem eventuellen Nachtrag zur ABE. Gibt es keinen Nachtrag, besteht immer noch die Möglichkeit solche Felgen mittels einer Eignungserklärung, z.B. durch uns, zuzulassen.
Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage!
ECE Genehmigung / ASA / VSA Felgen
Bei vorliegender ECE Genehmigung handelt es sich um nicht melde- und prüfpflichtige Räder, die in Ihren Funktionsmaßen den identischen Maßen der COC Genehmigung des betreffenden Fahrzeugs entsprechen und die ohne weitere Begutachtung oder Abnahme in der Schweiz gefahren werden dürfen. Solche Räder sind also immer genauso groß und breit wie die Originalfelgen und werten das Fahrzeug in der Regel dadurch sportlich nicht auf. Die meisten Kunden entscheiden sich bei der Suche nach schicken Alufelgen oftmals für größere und insbesondere breitere Räder, die daher nicht im Rahmen der ECE Genehmigung eintragungsfrei sind.
Einen Sonderfall stellen ASA / VSA geprüfte Räder dar. Hier hat ein Experte der Behörde bereits im Vorfeld die uneingeschränkte Verwendbarkeit einer Felge an einem bestimmten Fahrzeug geprüft und dokumentiert. Dadurch reicht es aus die entsprechenden Dokumente im Fahrzeug mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen. Da dieses Verfahren sehr kostspielig ist und der Schweizer Markt vergleichsweise überschaubar, bieten nur wenige Anbieter derart geprüfte Räder an.
Asiatische oder amerikanische Importfelgen zulässig in der Schweiz?
Im Zuge der weltweiten Globalisierung und der medialen Reichweite erfreuen sich die außergewöhnlichen Designs der Hersteller aus den USA wachsender Beliebtheit. Aufgrund der dort herrschenden Anforderungen an die Traglasten und Eigenschaften der Felgen, genießen die Hersteller nahezu unbegrenzte Freiheiten. Aufgrund des Speedlimits in Höhe von 60 Meilen (ca. 100km/h) in den Vereinigten Staaten sind die Produzenten der Alu- und Schmiedefelgen gegenüber europäischen Herstellern klar im Vorteil und präsentieren dadurch eine unglaubliche Vielzahl an Felgen in sämtlichen Größen, Einpresstiefen und Lochkreisen. Da diese Hersteller zumeist keine DIN-ISO Zertifizierung besitzen, ist es höchst problematisch eine Eignungserklärung für Felgenproduzenten aus den USA zu bekommen.
Wir raten vor dem Erwerb von amerikanischen oder asiatischen Felgen zur Kontaktaufnahme mit uns, damit wir Ihnen mitteilen können, ob zulässige CH-Eignungserklärungen für Ami-, Offroad- und mehrteilige Felgen ausgestellt werden können.