Wie kann man Felgen in der Schweiz eintragen lassen?
Felgen beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen
Sie haben sich neue oder vielleicht auch gebrauchte Räder gekauft und Ihr Fahrzeug ist in der Schweiz zugelassen? Dann müssen diese Felgen durch eine Eintragung durch das örtliche Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugausweis legitimiert werden. Ausnahmen bestehen für ASA zertifizierte oder ECE genehmigte Felgen, die den Maßen der Originalgrößen des Fahrzeugs entsprechen.
Nähere Info dazu finden Sie auch HIER
Für die Eintragung der Räder vereinbaren Sie mit dem nächstgelegenen Straßenverkehrsamt einen Termin zur so genannten „freiwilligen Prüfung“. Dies ist bei den meisten Straßenverkehrsämtern mittlerweile auch online möglich.
Zum Termin bringen Sie, neben dem Fahrzeug selbst mit den montierten Rädern, den Fahrzeugausweis und die notwendigen Felgengutachten mit. Diese nennen sich in der Schweiz Eignungserklärungen.
In der Regel erhalten Sie beim Neukauf von Felgen in der Schweiz solche Zertfikate durch den Händler / Importeur. Bei einer Occasion gebrauchter Räder oder im Falle eines Fahrzeugwechsels benötigen Sie jedoch ein entsprechendes Schweizer Felgengutachten, was exakt den Fahrzeugtyp beschreibt, der vorgeführt wird.
Sollten Sie ein solches Beiblatt benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ihre Anfrage zwecks eines Angebotes für eine Eignungserklärung senden Sie bitte durch klick auf den folgenen Button.
Mängelbericht im Rahmen der MFK Prüfung
Ungefähr die Hälfte aller Anfragen erreichen uns von Kunden, die im Rahmen der regelmässigen Fahrzeugprüfung diese aufgrund von Mängeln nicht bestehen und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorstellen müssen. Oftmals stellt sich bei der Motorfahrzeugkontrolle heraus, dass die montieren Räder / Reifen nicht gemäß COC / EG Genehmigung zugelassen sind.
In diesem Fall fordert Sie die Behörde dann zur Beibringung der nötigen Papiere und Gutachten für die Legitimierung Ihrer Felgen an Ihrem Fahrzeug auf.
Bevor Sie nun die Weiten des Internets auf der Suche nach einer Lösung für das akute Problem absuchen und teilweise vergeblich auf eine Antwort des Felgenherstellers oder Importeurs warten, haben wir die schnelle, kostengünstige, unkomplizierte und kompetente Lösung zur Hand!
Wenn Sie aufgrund eines Mangels eine Eignungserklärung für Felgen benötigen, so helfen wir Ihnen gerne und unverbindlich weiter.
Felgen nicht eingetragen bei Fahrzeugkontrolle
Ein weiterer, häufiger Fall begegnet uns immer wieder nachdem Kunden mit Ihrem Fahrzeug im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle bemängelt wurden.
Bei eher unscheinbaren Felgen, deren Größe soweit auch mit den Größen im Fahrzeugausweis übereinstimmen, entstehen selten Probleme.
Bei bereits optisch auffälligen Rädern sind die Kantonspolizisten schon genauer und haben es bei der Überprüfung auch leichter. Stellt man im Rahmen der Prüfung nun fest, dass die Räder / Felgen / Reifen nicht eingetragen sind, erhalten Sie die Aufforderung der unmittelbaren Prüfung. Ansonsten riskieren Sie eine in der Schweiz üblicherweise, hohe Busse.
Wenn Sie aufgrund einer Kontrolle durch die Polizeit eine Eignungserklärung für die Eintragung der Felgen benötigen, so helfen wir Ihnen gerne und unverbindlich weiter.
Was kostet die Eintragung beim Straßenverkehrsamt?
Die Kosten für die Eintragung von Felgen auf dem Straßenverkehrsamt variieren je nach Kanton und liegen zwischen 50 und 85 Schweizer Franken.
Wie oft muss man zur MFK Prüfung?
Die Prüfungsintervalle für Motorfahrzeuge in der Schweiz richten sich in erster Linie nach dem Fahrzeugalter.
Der erste Prüfungstermin erfolgt bei Neufahrzeugen nach 5 Jahren. Danach wird das Fahrzeug nach 3 Jahren zur Prüfung fällig und Fahrzeuge, die 8 Jahre alt sind unterliegen einer Fachprüfung alle 2 Jahre.
In der Schweiz wird seitens der Behörde bei Fälligkeit dann Aufgebot zur Prüfung bestellt.