Wo kann ich meine Felgen eintragen lassen?
Die Eintragung von Fremdfelgen erfolgt beim kantonalen Straßenverkehrsamt
Im Rahmen einer freiwilligen Prüfung beantragt der Antragsteller online einen Termin zur Eintragung und Abnahme seiner Felgen in der Schweiz. Sind alle Unterlagen, wie Eignungserklärung und eventuell benötigtes DTC Spurweitengutachten sowie der Fahrzeugausweis vorhanden, kann das Fahrzeug durch den Verkehrsexperten begutachtet werden.
Welches Straßenverkehrsamt ist zuständig?
Zuständig ist immer das kantonale Amt, sprich wenn das Fahrzeug im Kanton Zürich zugelassen ist, erfolgt die Prüfung auf dem entsprechenden Straßenverkehrsamt.
Eine Liste der Straßenverkehrsämter in der Schweiz und weitere, detaillierte Infos zu den Anforderungen und Gesetzen finden Sie in dieser pdf Liste
Was wird geprüft?
Im Rahmen der Prüfung stellt der Prüfer dann fest, ob sämtliche gemachte Angaben in der Eignungserklärung mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Auch wird die korrekte Einschraublänge der Radschrauben (M12x1,5mm = 6,5 Umdrehungen, M14x1,25mm und M14x1,5mm 7,5 Umdrehungen mindestens, 1/2 Schrauben mind. 8 Umdrehungen) überprüft.
Wie lange dauert die Abnahme?
Die Prüfung ist in der Regel innerhalb von 15 Minuten erledigt.